Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3'284.60. Für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 3'284.60 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. VII. Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 35 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.