34 Generalstaatsanwaltschaft entstandenen Aufwand erscheinen 1.5 Stunden angemessen.  05./19./24./28./31.03.2025: Für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung inkl. Aktenstudium, Plädoyer und Rechtsabklärungen erscheinen insgesamt 6 Stunden angemessen, zumal Rechtsanwalt Dr. B.________ in seinem oberinstanzlichen Parteivortrag weitgehend dasselbe vorbrachte wie vor erster Instanz und sich die Sach- und Rechtslage oberinstanzlich gleich präsentierte.