25. Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. März 2019 Der Beschuldigte wurde mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. März 2019 zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt. Das vorliegend zu beurteilende Vergehen beging der Beschuldigte am 4. Januar 2021 und damit während der zweijährigen Probezeit, die ab dem 15. März 2019 zu laufen begann (pag. 612). Weil die Probezeit nunmehr seit mehr als drei Jahren abgelaufen ist, ist ein Widerruf der bedingten Geldstrafe indessen nicht mehr möglich.