31 24. Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. März 2019 Der Beschuldigte wurde mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. März 2019 zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen verurteilt. Er beging das vorliegend zu beurteilende Vergehen am 4. Januar 2021 und damit während der vierjährigen Probezeit, die ab dem 5. März 2019 lief (pag. 611). Die Vorinstanz verzichtete darauf, den dem Beschuldigten gewährten bedingten Vollzug zu widerrufen, verlängerte indessen die Probezeit um ein Jahr.