22. Fazit Der Beschuldigte ist zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verurteilen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe ist aufzuschieben und die Probezeit auf 4 Jahre festzusetzen. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 5 Tagen ist im Umfang von 5 Tagen an die Freiheitsstrafe anzurechnen. V. Widerruf