30 währung des bedingten Vollzugs sind damit knapp erfüllt. Der bestehenden Unsicherheit bezüglich seines zukünftigen Wohlverhaltens ist mit einer längeren Probezeitdauer von vier Jahren Rechnung zu tragen. Dem Beschuldigten ist für die Freiheitsstrafe der bedingte Vollzug zu gewähren. Die Probezeit ist auf vier Jahre festzusetzen.