623 Z. 19 ff.), sind erfreulich und lassen erhoffen, dass er sein Leben nun in den Griff bekommen hat. Relativierend ist gleichwohl anzumerken, dass ungewiss ist, ob er die Alkoholabstinenz auch nach Wiedererhalt des Führerausweises – der ein starker Motivator für den gegenwärtigen Alkoholverzicht sein dürfte (pag. 624 Z. 1 ff.) – fortführen wird. Auch ist fraglich, ob er sich zwischenzeitlich von seinem früheren Freundes- und Bekanntenkreis abgewandt hat und seinen Fokus nun primär auf seine Arbeit legt, wie er dies an der Berufungsverhandlung zu Protokoll gab (pag. 628 Z. 7 ff.).