19. Zwischenfazit Der Beschuldigte ist zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verurteilen. 20. Vollzug 20.1 Rechtliche Grundlagen Das Gericht schiebt den Vollzug einer Freiheitsstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung wei-