Insbesondere wurden den Parteien jeweils zeitnahe Verhandlungstermine vorgeschlagen. Mit Ausnahme der von Amtes wegen erfolgten Absetzung der erstinstanzlichen Verhandlung vom 23. August 2022 sind die «Verzögerungen» zudem auf äussere Umstände zurückzuführen und wurden diese vom Beschuldigten mitverantwortet resp. mitgetragen. So namentlich die auf Antrag der Verteidigung erfolgte Absetzung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 22. Juni 2023 und die Ansetzung der Berufungsverhandlung erst auf den 1./2. April 2025 trotz Terminvorschlägen im Juli und September 2024.