17.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Wie das Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Februar 2022 (pag. 613 f.; eingehend dazu E. IV.17.1 hiervor) zeigt, wurde der Beschuldigte während des vorliegenden Strafverfahrens erneut einschlägig straffällig. Dies zeugt