___ ins Gesicht zu schlagen. Er hielt den Hammer mithin nicht bereits in der Hand. Dieser bewusste Entscheid, den Hammer hervorzunehmen und mit diesem zuzuschlagen, zeugt von einer beachtlichen kriminellen Energie. Dass sich die Situation immer weiter hochschaukelte, ist nicht zuletzt dem Verhalten des Beschuldigten selbst zuzuschreiben, indem er auf die unliebsamen Äusserungen von C.________ zunächst mit Schlägen mit der flachen Hand reagierte und auf das darauffolgende Wegstossen mit dem Fuss resp. den Füssen zum Hammer griff und mit diesem zuschlug.