Der Einsatz eines solch massiven Schlagwerkzeugs in einem dynamischen Geschehen zwischen alkoholisierten Personen gegen die Kopfregion ist äusserst gefährlich und ohne weiteres geeignet, schwere Verletzungen herbeizuführen. Wenngleich der Beschuldigte nicht in blinder Wut oder mehrfach zuschlug, handelte er rücksichtslos und verwerflich. Sein Handeln war dabei nicht von langer Hand geplant, sondern dürfte aus der Situation heraus und mithin spontan erfolgt sein. Nichtsdestotrotz musste er sich bewusst dafür entschliessen, den Hammer aus der Bettschublade zu behändigen und mit diesem C.________ ins Gesicht zu schlagen.