Die Verletzung des geschützten Rechtsguts der körperlichen Integrität und Gesundheit wiegt damit insgesamt noch leicht. Im Zusammenhang mit der Art und Weise des Vorgehens des Beschuldigten fällt verschuldenserhöhend ins Gewicht, dass er C.________ mit der Schlagseite eines Klauen-/Zimmermannshammers von ca. 2 cm Durchmesser ins Gesicht schlug, mithin einen gefährlichen Gegenstand einsetzte. Der Einsatz eines solch massiven Schlagwerkzeugs in einem dynamischen Geschehen zwischen alkoholisierten Personen gegen die Kopfregion ist äusserst gefährlich und ohne weiteres geeignet, schwere Verletzungen herbeizuführen.