24 16. Tatverschulden 16.1 Objektive Tatschwere C.________ erlitt eine Prellung des rechten Auges mit einer Schwellung der Netzhaut. Er verspürte Kopfschmerzen, Schmerzen am Auge und Schwindel. Das Gesicht und insbesondere die Augen sind hochsensible Körperregionen. Dortige Verletzungen können rasch gravierende Folgen nach sich ziehen und äusserst schmerzhaft sein. Dass C.________ keine schwereren Verletzungen davontrug ist denn auch primär dem Zufall zu verdanken resp.