Diese Symptome sind mit den von C.________ geschilderten Schlägen mit der offenen Hand gegen den Kopf, Hinterkopf und Nacken wie auch dem berichteten Schlag mit dem Hammer auf die rechte Wange im Augenbereich vereinbar. Wenngleich C.________ eine vorbestehende Schädigung am rechten Auge hatte, nahm er infolge des Hammerschlags über mehrere Tage eine spürund sichtbare pathologische Veränderung wahr, die nach Auffassung der Kammer mit der von Dr. med. J.________ festgestellten Prellung des rechten Auges mit einem peripheren Netzhautödem vereinbar ist.