Zum anderen berichtete C.________ der Polizei zwei Tage nach dem Vorfall, er habe Schmerzen am ganzen Kopf und am Nacken, verspüre Schwindel und habe Probleme mit seinem Auge (pag. 120 Z. 36 ff., pag. 125 Z. 312 ff.). An der späteren Einvernahme präzisierte er auf die Frage, wann er festgestellt habe, dass mit seinem Auge etwas nicht stimme: «Als ich die Wohnung von E.________ verliess, ab da habe ich es bemerkt. Ich hatte Schmerzen am Auge und Schwindelgefühle» (pag. 138 Z. 287 f.).