_ gesehen. Einerseits sah der Netzhautbefund für mich wie ein typisches Berlin-Ödem nach einer Contusio bulbi aus, andererseits fehlten andere typische Zeichen einer schweren Contusio bulbi wie Vorderkammerblutung, Hornhautverletzungen, Irisverletzung. Aufgrund bereits früher durchgemachten Verletzungen und Operationen, war das ganze auch nicht ganz einfach zu beurteilen. Eine Nachkontrolle, wie von mir vorgeschlagen etwa 2 – 4 Wochen später, hat bei mir nicht stattgefunden» (pag. 85). Mit der Vorinstanz (pag. 489, pag. 491) erachtet die Kammer beweismässig als erstellt, dass C.____