_ zeigt ca. 20 cm als Breite des Hammerkopfs, für den Stiel ca. 30 cm», pag. 134 Z. 243 f.) und dessen Zeichnung auf pag. 129 – entgegen dem Einwand der Verteidigung (pag. 633) – in den wesentlichen Punkten (Grösse, Farbe und Form) mit dem sichergestellten Hammer überein. Daran ändert nichts, dass entgegen der protokollierten und übersetzten Beschreibung nicht der obere Teil resp. das Eisen schwarz ist, sondern der Hammergriff, und dieser nicht aus Holz ist, sondern aus Hartplastik.