18 dar, zog er doch bereits früher mehrmals Anzeigen gegen den Beschuldigten zurück (pag. 123 Z. 192 f.). Die Vereinbarung zeigt, dass es C.________ mit seiner Anzeige nicht darum ging, den Beschuldigten ungerechtfertigterweise in ein Strafverfahren zu verwickeln. Dies ergibt sich auch daraus, dass er die Polizei nicht von sich aus aufgesucht hatte, um Anzeige betreffend den Vorfall vom 4. Juni 2021 zu erstatten, sondern diese erst aufgrund des Notrufs von I.________ betreffend medizinische Versorgung von C.________ involviert wurde (pag.