Daraufhin habe er mit seinem amtlichen Verteidiger gesprochen, der die Vereinbarung aufgesetzt und C.________ zugestellt habe (pag. 629 Z. 17 ff.). Ein Arbeitskollege von ihm habe C.________ die Vereinbarung übersetzt (pag. 628 Z. 16 ff.). Trotz der ergänzenden Ausführungen des Beschuldigten, wie es zu dieser schriftlichen Vereinbarung kam, bleiben diesbezüglich für die Kammer, wie bereits für die Vorinstanz (pag. 488), Fragen zurück.