_ eine zwischen dem Beschuldigten und C.________ im Juli 2023 abgeschlossene Vereinbarung ins Recht, in welcher sich der Beschuldigte bei C.________ «für die Auseinandersetzung vom 4. Januar 2021» entschuldigte und sich verpflichtete, jenem CHF 300.00 zu bezahlen. C.________ nahm seinerseits «den Vorwurf, dass A.________ ihn am 4. Januar 2021 mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben soll» zurück und bestätigte, dass dieser Vorwurf nicht stimmt. Gleichzeitig erklärte C.______