91 Z. 52 ff., pag. 92 Z. 127 ff., pag. 93 Z. 189 f.) ist beweismässig als erstellt zu betrachten, dass der Beschuldigte – und über dessen Mobiltelefon auch Dritte, namentlich G.________, – versuchten, auf C.________ einzuwirken. Namentlich wollten sie ihn dazu bringen, seine Anzeige/Aussagen zurückzuziehen und zu glauben, er sei nicht geschlagen worden, sondern bloss betrunken vom Stuhl gefallen. 10.4.2 Vereinbarung vom Juli 2023 Am 21. August 2023 legte Rechtsanwalt Dr. B.________ eine zwischen dem Beschuldigten und C.________ im Juli 2023 abgeschlossene Vereinbarung ins Recht, in welcher sich der Beschuldigte bei C.