17 ihnen der Kollege, welcher bei mir war, als die Polizei kam, Bescheid gesagt, er hat beide Nummern. Ich nehme nicht ab» (pag. 126 Z. 319 f.). An der Einvernahme vom 14. Januar 2021 berichtete C.________, der Beschuldigte habe mehrmals versucht, ihn anzurufen, sicher zwanzigmal. Er habe die Anrufe jedoch nicht entgegengenommen (pag. 138 Z. 301 ff.). Aufgrund dieser Verbindungsnachweise und gestützt auf die diesbezüglichen Aussagen von C.________ (pag. 135 Z. 123 ff.), G.________ (pag. 101 Z. 237 ff.) und I.________ (pag. 91 Z. 52 ff., pag.