Auf die Frage, was ihm C.________ betreffend den 4. Januar 2021 erzählt habe, verstrickte sich I.________ sodann in einen unauflösbaren Widerspruch. So gab er einerseits an, C.________ habe ihm gesagt, er sei vom Stuhl gefallen und habe den Kopf angeschlagen (pag. 90 Z. 36 ff., pag. 92 Z. 120 f., Z. 125 und Z. 144). Andererseits führte er aus, C.________ «behauptet zwar so etwas [d.h. von Kollegen angegriffen worden zu sein] aber er meint es nicht ernst. Ich habe das Telefongespräch mitbekommen» (pag. 92 Z. 127 ff.). Mit letztzitierter Aussage gab er indirekt zu, dass C.________ ihm vom Angriff berichtet hatte. Die Frage, ob C.____