__ an der Einvernahme vom 19. Januar 2021 von Beginn weg darauf beharrte, C.________ sei von niemandem an den Kopf geschlagen worden, sondern vom Stuhl gefallen und habe sich den Kopf angeschlagen (pag. 90 Z. 38 ff. und Z. 48, pag. 92 Z. 143 ff.). Seines Erachtens sei es unmöglich, dass die angeblichen Schläger C.________ geschlagen hätten; jene seien gute Menschen (pag. 92 Z. 121 f). Er sei dabei gewesen, als C.________ die Personen, mit denen er getrunken habe, angerufen und sich erkundigt habe, was passiert sei. Jene hätten ihm wiederholt erklärt, dass er nicht angegriffen/geschlagen worden, sondern nur umgefallen resp.