15 ten und gab namentlich an, die Auseinandersetzung nur gehört und sich nicht im Wohnzimmer aufgehalten zu haben. Sein späteres Verhalten lässt jedoch darauf schliessen, dass er mehr mitbekommen hat, als er zugeben wollte. So erkundigte er sich am Folgetag gleich zweimal bei C.________ nach dessen Wohlbefinden. Dies legt nahe, dass er den Schlag mit dem Hammer entgegen seinen eigenen Aussagen mitbekommen oder die Verletzung am Auge alles andere als harmlos ausgesehen hat. Nicht zuletzt haben sowohl C.________ (pag. 135 Z. 120 ff., pag.