Der Tisch war verschoben» (pag. 99 Z. 137 f.). Er wisse nicht, wer D.________ geschlagen habe, vermute aber, dass es der Beschuldigte gewesen sei (pag. 99 Z. 143 f.). Zur Begründung führte er aus, er habe anhand der Stimmen gehört, dass die beiden streiten (pag. 99 Z. 146 f.). Der Beschuldigte habe zu D.________ gesagt, er solle ruhig sein, ansonsten er ihn schlage (pag. 99 Z. 149 ff.). Auf Vorhalt, C.________ habe laut eigenen Angaben etwas über die Familie von E.________ gesagt, woraufhin der Beschuldigte ausgerastet sei, bestätigte G.________: «Das stimmt. […] Er hat im Spass etwas über die Frau von D._____