Er zeigte sich an der Einvernahme vom 19. Januar 2021 sehr zurückhaltend und sichtlich bemüht, den Beschuldigten nicht von sich aus zu belasten und seine eigene Anwesenheit im Wohnzimmer zu negieren. Weil er – soweit aus den Akten ersichtlich – mit keiner Partei verwandt oder näher befreundet ist, handelt es sich bei G.________ um den «unabhängigsten» Zeugen. Auf die Frage, was er zur Sachverhaltsdarstellung von C.________ sagen könne, berichtete G.________: «Ich war in meinem Zimmer und hörte Stimmen und Geräusche, wie eine Auseinandersetzung. Aber ich wollte mich nicht einmischen und ging nicht ins Wohnzimmer, ich habe nichts gesehen.