Bezeichnend ist denn auch, dass er als Erklärung für die Verletzungen von C.________ einen Sturz vom Stuhl vorbrachte, den der Beschuldigte selbst nicht geltend machte. Aufhorchen lässt ferner, dass er den Beschuldigten gefragt haben will, ob er [der Beschuldigte] C.________ geschlagen habe. Eine solche Frage machte nur Sinn, wenn es zuvor zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und C.________ gekommen war. Es fällt zudem auf, dass er mehrfach ausweichend und grundlos diskreditierend antwortete. So redete er C.________ wiederholt schlecht, obwohl ihm eine andere Frage gestellt worden