Hellhörig macht sodann, dass er zu Beginn der Einvernahme zu seiner Verteidigung die Frage aufwarf «Wo sollte ich diesen Hammer gefunden haben?» (pag. 433 Z. 28 f.), auf die Ergänzungsfrage seines Verteidigers hin, ob er damals gewusst habe, dass unter dem Bett ein Hammer sei, jedoch zugab: «Also Herr E.________ hat mir gesagt, dass er einfach unter dem Bett Messer und Hammer und so weiter besitzt» (pag. 435 Z. 10 ff.). Auch auf die Frage, wie er sich erkläre, dass die DNA von C.________ vorne am Hammer(-kopf) festgestellt worden sei, erwähnte er den Aufbewahrungsort des Hammers unter dem Bett (pag. 434 Z. 7 ff.).