weder einstudiert noch erfunden. Hätte er an seiner ersten Einvernahme bewusst wahrheitswidrig ausgesagt, hätte er zu Beginn der zweiten Einvernahme auf die Frage, ob er sich an die Einvernahme vom 6. Januar 2021 erinnern könne, kaum geantwortet: «Ja ich bin mir nicht sicher, ob ich 100 % richtige Aussagen gemacht habe. Weil mir an diesem Tag schwindlig war und ich Bluthochdruck hatte» (pag. 133 Z. 31 ff.). Bei einer bewussten falschen Erstaussage wäre vielmehr zu erwarten gewesen, dass er diese vorbehaltlos als richtig bestätigt.