So sagte er beispielsweise aus, der Beschuldigte habe ihn nur einmal und nicht so stark mit der abgerundeten Seite des Hammers getroffen, und es habe nicht geblutet. Auch verneinte er auf entsprechende Nachfragen hin, vom Beschuldigten beschimpft, bedroht, mit anderen gefährlichen Gegenständen oder den Fäusten geschlagen worden zu sein (pag. 125 Z. 296 f. und Z. 308 f., pag. 137 Z. 212 f.), oder dass seine Brille beim Schlag mit dem Hammer kaputt ging (pag. 137 Z. 251; siehe zur Brille auch die Bemerkung im Anzeigerapport auf pag.