4.2 Beschuldigter Rechtsanwalt Dr. B.________ beantragte und begründete an der Berufungsverhandlung namens des Beschuldigten was folgt (pag. 634; Hervorhebungen im Original): 1. In Abänderung von Dispositiv Ziff. II. des vorinstanzlichen Urteils sei A.________ freizusprechen vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, angeblich begangen am 4. Januar 2021 in K.________ (Ort) z.N. von C.________.