In Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils sei A.________ der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, begangen am 4. Januar 2021 in K.________ (Ort) z.N. von C.________, schuldig zu erklären und er sei in Anwendung von Art. 40, 41, 42 Abs. 1, 46, 47, 51, 123 Ziff. 2 StGB, Art. 422 und 426 Abs. 1 StPO zu verurteilen zu: 1. einer Freiheitsstrafe von 300 Tagen, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 4 Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Polizei und Untersuchungshaft von 5 Tagen;