2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) nach Eröffnung des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs mündlich zu Protokoll Berufung an (pag. 444). Die schriftliche Berufungsanmeldung seines amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. B.________, datiert vom 5. Oktober 2023 (pag. 455). Die Staatsanwaltschaft meldete am 2. Oktober 2023 ebenfalls Berufung an (pag. 454). Daraufhin stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zu, datierend vom 3. Januar 2024 (pag. 460 f.).