III. 1. Der A.________ mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 01.03.2019 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert. 2 3. Der A.________ mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11.03.2019 für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 4. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert.