1. Zu einer Geldstrafe von 92 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 10’120.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Februar 2022. Die Untersuchungshaft von 5 Tagen wird im Umfang von 5 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt.