Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für seine Aufwendungen im Revisions- und im Neubeurteilungsverfahren mit CHF 4'537.05. Zufolge seines Unterliegens ist A.________ im Umfang von CHF 4'342.45 (= Aufwand betreffend das Revisionsverfahren) rückzahlungspflichtig, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von CHF 194.60 (= Aufwand betreffend das Neubeurteilungsverfahren) entfällt die Rückzahlungspflicht. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Gesuchsgegnerin