4 Die 2. Strafkammer beschliesst: 1. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist als Gesuch um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung entgegen zu nehmen und wird gutgeheissen. Rechtsanwalt B.________ wird für das Revisions- und das Neubeurteilungsverfahren mit Wirkung ab 10. Januar 2022 als amtlicher Verteidiger von A.________ eingesetzt. 2. Die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens von CHF 600.00 trägt der Kanton Bern.