Insoweit beträgt die Mehrwertsteuer 8.1%, was bei der vorliegenden Festsetzung der amtlichen Entschädigung anzupassen ist. Insgesamt wird Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Gesuchstellers im Revisionsund im Neubeurteilungsverfahren eine Entschädigung von CHF 4'537.05 ausgerichtet (19.55 Stunden zum gesetzlich festgesetzten Stundenansatz von CHF 200.00, zuzüglich Auslagen von CHF 302.00 und Mehrwertsteuer von 7.7% auf CHF 4'032.00 bzw. von 8.1% auf CHF 180.00). Zufolge seines Unterliegens im Revisionsverfahren ist der Gesuchsteller in Bezug auf den darauf entfallenden