Der geltend gemachte Aufwand erscheint in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, des Aktenumfangs, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als gerade noch angemessen. Vom geltend gemachten Honorar entfallen CHF 180.00 (= 54 Minuten) auf das vorliegende Neubeurteilungsverfahren. Insoweit beträgt die Mehrwertsteuer 8.1%, was bei der vorliegenden Festsetzung der amtlichen Entschädigung anzupassen ist.