8. Die Kosten für das Revisionsverfahren wurden mit Beschluss der Kammer vom 16. März 2023 auf CHF 2'500.00 festgesetzt und dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt (vgl. Dispositiv-Ziff. 3 des erwähnten Beschlusses [amtliche Akten SK 22 255; pag. 439]). Die Beschwerde ans Bundesgericht hat an dieser Kostenregelung nichts geändert. Das Bundesgericht hat lediglich die Ziffern 2 und 4 des Beschlusses vom 16. März 2023 aufgehoben und die Beschwerde soweit weitergehend abgewiesen, soweit es darauf eintrat. Die Kosten des vorliegenden Verfahrens, bestimmt auf CHF 600.00 (Art. 27 Abs. 1 Bst. b des Verfahrenskostendekrets [VKD;