7. Daran ist die Kammer gebunden. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist als Gesuch um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung entgegenzunehmen (vgl. amtliche Akten SK 22 255, pag 435, Ziff. V. 19 der Erwägungen der Kammer) und wird gutgeheissen. Rechtsanwalt B.________ wird für das Revisionsverfahren und das vorliegende Neubeurteilungsverfahren als amtlicher Verteidiger des Gesuchstellers eingesetzt. IV.