4. Mit Eingabe vom 18. April 2024 reichte Rechtsanwalt B.________ die Kostennote für das Revisionsverfahren ein (pag. 547 ff.). Eine Kopie derselben wurde mit Verfügung vom 22. April 2024 der Generalstaatsanwaltschaft bzw. Gesuchsgegnerin zugestellt (pag. 569 f.). II. 5. Zur Zuständigkeit der Kammer und zur Legitimation des Gesuchstellers wird auf den Beschluss der Kammer vom 16. März 2023 verwiesen (amtliche Akten SK 22 255; pag. 409 f.). III.