Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD; Dispositiv vorab zur Information, Urteil mit Begründung sobald vorliegend) Bern, 6. März 2025 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 20. Juni 2025) Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Weingart Die Gerichtsschreiberin: Corvi