V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 2. Die vorzeitig in Vollzug gesetzte ambulante therapeutische Behandlung ist fortzusetzen. 3. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 4. Das von A.________ erstellte DNA-Profil sowie die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. d DNA-Profil-Gesetz).