1. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 690 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass A.________ den vorzeitigen Strafvollzug am 28. Februar 2024 angetreten hat. Es wird eine vollzugsbegleitende ambulante therapeutische Behandlung angeordnet und es wird festgestellt, dass diese am 26. September 2024 vorzeitig begonnen wurde. 67 2. Zu einer Landesverweisung von 15 Jahren.