Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 6. Dezember 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ verurteilt wurde zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 70'260.00; 2. im Zivilpunkt beschlossen wurde, dass A.________ anerkannt hat, der Straf- und Zivilklägerin C.________ Schadenersatz in der Höhe von CHF 2'231.85 zzgl. Zins zu 5% seit dem 8. April 2022 zu schulden und die Schadenersatzforderung soweit weitergehend aufgrund der unzureichenden Begründung/Bezifferung auf den Zivilweg verwiesen wurde (Art. 126 Abs. 2 lit.