24. DNA-Profil und biometrische erkennungsdienstliche Daten Das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil sowie die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. d DNA-Profil- Gesetz). 65 X. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.