Zudem ist er wegen weiterer zahlreicher Delikte vorbestraft und hat durch sein Verhalten mehrfach seine Geringschätzung gegenüber der hiesigen Rechtsordnung gezeigt. Der Beschuldigte stellt damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinne der SIS-Verordnung Grenze dar. Die Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) ist nach dem Gesagten im SIS auszuschreiben.